Denkmal-Afa

Die Investition in ein denkmalgeschütztes Gebäude wird von Seiten des Staates durch ein lohnendes Steuersparmodell gefördert (§ 7h, § 7i EStG). Die im Zuge einer Sanierung entstehenden Modernisierungskosten können in hohem Umfang steuersenkend geltend gemacht werden.

Kapitalanleger/Kapitalanlegerinnen, die die erworbene Immobilie vermieten, können die Modernisierungskosten zu 100 %, verteilt über 12 Jahre, absetzen. In den ersten 8 Jahren sind jeweils 9%, in den darauf folgenden 4 Jahren jeweils 7 % abzugsfähig.

Wird eine Denkmalschutz-Immobilie vom Käufer/von der Käuferin selbst genutzt, können über 10 Jahre hinweg jeweils 9 % der Modernisierungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Damit ergibt sich, unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Investors/der Investorin, eine Refinanzierung der Investitionskosten in umfänglichem Maße.